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Allgemeinen Vertragsbedingungen

Allgemeines

1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen "GeheimPunkt GmbH" (im folgenden Veranstalter) und dem Kunden für sämtliche zwischen dem Veranstalter und dem Kunden vereinbarten Leistungen.

1.2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen, die im wesentlichen die Nutzung von GPS-Geräten beinhalten. Dazu gehören Schatzsuchen, Seminare, Workshops, Events, Vermietung und gegebenenfalls in Zukunft weitere Angebote.

1.3. Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

1.4. Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Es finden jedoch die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses geltenden AGB Anwendung.

2. Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote des Veranstalters sind zunächst unverbindlich. Der Kunde wird dazu aufgefordert, durch eine Anmeldung oder Bestellung ein Angebot abzugeben.

2.2. Durch das Tätigen einer schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder per Anmeldung auf www.Geheimpunkt.de erfolgten Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Produktbeschreibung enthaltenen Leistungen ab.

2.3. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung bzw. der Buchung durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch die Bestätigung postalisch oder per E-Mail durch den Veranstalter.

2.4. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Kunde ist für alle von ihm mit angemeldeten Personen haftbar und steht für deren Verpflichtungen ebenfalls ein. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. 

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters, den Veranstaltungstermin und den Veranstaltungspreis sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Internet-Angebot maßgebend. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung in der dem Kunden zugesandten Rechnung.

4. Bezahlung

4.1. Der Gesamtpreis ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt durch die auf der Internetseite angebotenen Zahlungsmethoden, üblicherweise per Überweisung auf das Konto des Veranstalters, spätestens jedoch in bar am Veranstaltungstag. Eine spätere Zahlung bedarf der Bestätigung durch den Veranstalter.

4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises behält sich der Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden vor. Zahlt der Kunde nach einer Mahnung innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Nachfrist nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die in Ziffer 6. dieser AGB vereinbarte Entschädigung zu fordern.

5. Stornierung/Kündigung eines Veranstaltungstermins durch den Veranstalter

5.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder kurzfristiger Erkrankung des Spielleiters abzusagen. Der Veranstalter informiert den Kunden unverzüglich über die Absage. Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter dem Kunden den gezahlten Veranstaltungspreis in voller Höhe oder bietet alternative Termine an.

5.2. Wird die Veranstaltung durch einen Kunden gestört ungeachtet einer erfolgten Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis.

6. Stornierung/Umbuchung eines Veranstaltungstermins durch den Kunden

6.1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder den gebuchten Termin verschieben.

6.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder möchte er an einem anderen als den ursprünglich gebuchten Termin teilnehmen, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Kosten betragen pro Person in Prozenten des Veranstaltungspreises: – bis zum 31. Tag vor der Veranstaltung: 15% – ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung: 30% – ab dem 7. Tage vor der Veranstaltung: 50% – ab dem 3. Tag vor der Veranstaltung: 100%

6.3. Die Teilnahme ist übertragbar, d.h. Der Kunde kann eine Ersatzperson zu der Veranstaltung schicken, sofern sich der Dritte gegenüber dem Veranstalter verpflichtet, den Veranstaltungspreis zu zahlen. In diesem Fall haften Dritter und Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

7. Haftung

7.1. Die Teilnahme an der vom Veranstalter organisierten Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an den Spielen des Veranstalters ein allgemein guter Gesundheitszustand und eine ausreichende Kondition vorhanden sein muss.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, bei eventuellen Unsicherheiten in Bezug auf Teilaspekte der Veranstaltung den Veranstalter zu informieren. Dieser wird eine Alternative zur Verfügung stellen.

7.2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die der Kunde während der Veranstaltung am Eigentum oder der Person Dritter verursacht.

7.3. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer verbleibt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei dem Kunden. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht. Eine Ausnahme von dieser Bedingung bildet die ausdrückliche Buchung der Option "Betreuung".

7.4. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Veranstalter nur Schadensersatz nach folgenden Regeln.

7.4.1. Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Tod des Kunden.

7.8. Andere gesetzliche Schadensersatz-Ausschlusstatbestände bleiben unberührt.

7.9. Für alle Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung und auf Schadensersatz bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen von Personenschäden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

8. Geistiges Eigentum

8.1. Die Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Veranstalters. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisation der Ideen des Veranstalters ist, auch in Teilen, nicht erlaubt.

8.2. Audio- und Videoaufnahmen jeglicher Art sind nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet. Eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen Prüfung des Materials durch den Veranstalter.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Der Gerichtsstand ist Hannover.

9.2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

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